Fachgespräch der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit ausgewählten Unternehmen und Institutionen zur Impfstoffversorgung „Impfgipfel“ 1.2.2021
Die Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten als Auftrag fest:
1. Bis spätestens zum nächsten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wird die Bundesregierung einen nationalen Impfplan vorlegen. Dieser soll in einem konkreten Fahrplan festlegen, wie die gemeinsame Zielsetzung, allen impfwilligen Personen in Deutschland bis zum 21. September 2021 ein Impfangebot zu machen, erreicht werden soll.
Darüber hinaus soll auf Grundlage der aktuell vorliegenden Informationen der Korridor der zu erwartenden Impfstofflieferungen bis Ende September dargestellt werden....
Mit Blick auf den weiteren Verlauf der Impfkampagne und die zu erwartenden Veränderungen – insbesondere die Integration der hausärztlichen Versorgungsstruktur in die Impfkampagne – soll der Impfplan ebenfalls eine bundesweite Modellierung für die weiteren Entwicklungen der Verimpfung in Deutschland enthalten.
Zudem soll regelmäßig, wie beim letzten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar beschlossen, den Ländern eine Planungssicherheit der Impfstofflieferungen für mindestens die jeweils nächsten 6 Wochen gegeben werden.
2. Die Bundesregierung wird bis zum nächsten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Übersicht der Potenziale und Bedarfe für die Ausweitung von Produktionskapazitäten in Deutschland vorlegen, auf deren Grundlage die Frage zusätzlicher Impfstoffherstellung durch mögliche Lizenzproduktionen, aber auch die Ausweitung der Zulieferung wichtiger Bestandteile beziehungsweise notwendiger Nebenprodukte der Produktionsketten in Deutschland und der EU debattiert werden kann.
3. Die fortlaufende Aktualisierung und Fortschreibung des nationalen Impfplans erfolgt unter Federführung des Bundesgesundheitsministers im Austausch zwischen Bund und Ländern. Dazu wird bei den Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder regelmäßig
berichtet. Parallel wird der regelmäßige Austausch zwischen dem Bundesgesundheitsminister und der GMK fortgesetzt.
4. Im Rahmen des nächsten Treffens der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sollen auch offene Fragen, die im Rahmen der Zulassung von weiteren Impfstoffen für die Definition und Priorisierung der Impfgruppen aufgekommen sind, erörtert werden, um möglichst schnell Klarheit herzustellen – insbesondere für die Bevölkerung.
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