Die Regierungskommission präsentiert ein Lobbyistenpapier der Universitätsmedizin

Berlin, 6. Mai 2024 – Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) zeigt sich fassungslos über die veröffentlichte zehnte Stellungnahme der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

„Die Ergebnisse der Kommission sind ein Produkt aus gravierenden Fehlannahmen und einer einseitigen Interessenvertretung der Universitätsmedizin. Die Kommission zeigt sowohl bei ihrer Analyse rein aus der Sicht von (Universitäts-)klinikern als auch in ihren Folgerungen eine erschreckende Distanz zur realen Versorgung. Sie unterstellt, es gäbe eine echte «doppelte Facharztschiene», also zweimal das gleiche, wie es das Wort suggeriert“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa Dr. Dirk Heinrich.

Die ärztliche Arbeit von Fachärztinnen und Fachärzten in der Klinik ist häufig eine grundsätzlich andere als in der Niederlassung. Beide haben unterschiedliche, sich ergänzende Aufgabenbereiche. Die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland sind in großem Maße dafür verantwortlich, die endgültigen Diagnosen zu stellen. Selbst Diagnosen in Krankenhäusern werden oft erst unter Beteiligung von Pathologinnen und Pathologen endgültig, und diese arbeiten heute weitestgehend in der Niederlassung.

Die Kommission stellt zwar richtigerweise fest, dass in vielen Fällen auch diese stationären Aufenthalte ambulant erbracht werden könnten, fachärztliche Diagnostik und Therapie in der Praxis und Klinik ergänzen einander. Sie sind aber eben geradenicht deckungsgleich und können auch nicht gegenseitig ersetzt werden. Auch die Annahme, kostenintensive Behandlungsräume und medizinische Geräte könnten außerhalb von Praxisöffnungszeiten anderweitig genutzt werden, ist eine Fehlannahme, denn sie unterstellt, dass entweder Klinikärztinnen und -ärzte oder Ärztinnen und Ärzte in der Praxis nachts oder am Wochenende arbeiten müssten. 

„Es wird sehr deutlich, dass dieses Papier die Handschrift von Universitätsmedizinern trägt, die als Angestellte ihrer Institutionen naturgemäß Interessenvertreter ihrer Arbeitgeber, schlichtweg also Lobbyisten sind“, so Dr. Dirk Heinrich. „Mir kommt das so vor, als ob eine Horde Füchse vor einem Hasen sitzt und über ihr Abendessen redet.“

Sinnvolle Vorschläge hingegen wie eine Stärkung der Ambulant-Spezialfachärztlichen-Versorgung (ASV), der Ausbau des Belegarztwesens und eine deutliche Ausweitung der Hybrid-DRG gehen in dem Papier der Regierungskommission leider unter.

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