SpiFa: Bei der Reform der Notfallversorgung macht Lauterbach die Rechnung ohne den Wirt!

Berlin, 26. Juni 2024 – Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) bemängelt den Referentenentwurf zur Notfallreform: er zeichnet sich durch Unterfinanzierung und Inkonsequenz aus.

Angesichts der enormen Herausforderungen in der Notfallversorgung der Bevölkerung an der die niedergelassen Ärztinnen und Ärzte, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste beteiligt sind, sieht der SpiFa eine Reform der Notfallversorgung als dringlich an. Es landen jedes Jahr Millionen Patienten in den Krankenhausnotaufnahmen und vielfach anschließend in den Krankenhausbetten, die dort nicht hingehören. Die Ausgaben für diese Fälle waren schon vor 10 Jahren im Bereich von fast 5 Milliarden EUR. 

Auch an dieser Stelle gibt es seit Jahren kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Eine effektive und am medizinischen Bedarf ausgerichtete Steuerung der Patienten und eine bessere Verzahnung der Versorgungsbereiche ist deshalb auch in der Notfallversorgung notwendig. Die im BMG beabsichtige Notfallreform bleibt aber inkonsequent, wenn entgegen wissenschaftlicher Expertise auch des Sachverständigenrates Gesundheit die Leitung und Organisation der zentralen Erstaufnahmestelle (vulgo: „der gemeinsame Tresen“) in den Integrierten Notfallzentren (INZ) in der Verantwortung der Krankenhäuser gelegt werden soll. 

Es steht damit zu befürchten, dass je nach Bettenauslastung weiter Patienten über die Notaufnahmen in die Krankenhausbetten wandern, die dort aus medizinischen Gründen nichts zu suchen haben. Es braucht allerdings keine rund um die Uhr besetzten KV-Notdienstpraxen in den INZs, sondern vor allem zu den regulären Praxisöffnungszeiten eine gute Verzahnung mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Gerade mit Blick auf den zunehmenden Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung ist es weder realistisch, noch zielführend, den Personalbedarf für INZ aus diesem Personenkreis zu decken. 

Der SpiFa bemängelt die fehlende Finanzierung der Notfallreformvorschläge aus dem BMG für die vertragsärztliche Versorgung und die Kassenärztlichen Vereinigungen: „Es ist vollkommen inakzeptabel, dass Angebote und vertragsärztlichen Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen ohne Gegenfinanzierung seitens der Krankenkassen ausgeweitet und ergänzt werden sollen. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und ihre Leistungen sind bereits heute drastisch unterfinanziert. Auch tragen sie die Defizite des vorgehaltenen ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Es darf ihnen kein weiteres Sonderopfer abverlangt werden! Die Politik muss jetzt dafür sorgen, dass das Geld endlich dem medizinischen Bedarf folgt und muss für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.“ so SpiFa- Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich.

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