Patientensicherheit braucht ärztliche Verantwortung
Berlin, 22. Mai 2026 – Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V.
(SpiFa) kritisiert die kurzfristig eingebrachten Änderungsanträge der Regierungsfraktionen
zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), mit denen Apotheken
künftig venöse Blutentnahmen bei Erwachsenen zu diagnostischen Zwecken ermöglicht
werden sollen. Aus Sicht des SpiFa ist diese Regelung weder sachgerecht noch erforderlich
und wirft erhebliche Fragen mit Blick auf Qualitätssicherung, medizinische Verantwortung
und Patientensicherheit auf.
„Wer venöse Blutentnahmen in Apotheken als niedrigschwelligen Service verkauft, verkennt
den medizinischen Kern des Problems“, erklärt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender
des SpiFa. „Blutabnahme ist nicht bloß ein technischer Handgriff. Sie ist Teil eines ärztlich
verantworteten diagnostischen Prozesses – von Anamnese und Indikationsstellung über
Präanalytik, Laborverfahren und Befundbewertung bis hin zur therapeutischen Konsequenz.
Genau diese Verantwortung darf die Politik nicht durch die Hintertür aus der ärztlichen
Versorgung herauslösen.“
Der SpiFa sieht in den geplanten Änderungen eine weitere Verschiebung medizinischer
Leistungen in Strukturen, die nicht Teil der fachärztlich verantworteten Diagnostik sind.
Gerade bei Laboruntersuchungen entscheidet nicht allein die Blutentnahme über die Qualität
des Ergebnisses. Auch Lagerung, Transport, Weiterverarbeitung und Einordnung der Befunde
sind für die Patientensicherheit entscheidend.
„Diagnostik endet nicht an der Kanüle“, so Heinrich weiter. „Wer Blut entnimmt, muss auch
wissen, warum, wofür, unter welchen Bedingungen und mit welcher medizinischen
Konsequenz. Es reicht nicht, einen einzelnen Prozessschritt detailliert zu regeln und die
entscheidenden Fragen der Verantwortung und Befundinterpretation offen zu lassen.“
Bestehende fachärztliche Strukturen nutzen statt Doppelstrukturen schaffen
Der SpiFa fordert, niedrigschwellige diagnostische Angebote nicht über neue
Parallelstrukturen aufzubauen, sondern bestehende qualitätsgesicherte Versorgungswege zu
stärken. Fachärztliche Labore und ärztliche Praxen verfügen bereits heute über etablierte,
flächendeckende und qualitätsgesicherte Strukturen für medizinische Labordiagnostik.
„Wenn der Gesetzgeber den Zugang zu Diagnostik verbessern will, dann muss er die
vorhandenen ärztlichen und fachärztlichen Strukturen stärken, nicht umgehen“, betont
Heinrich. „In Zeiten knapper personeller und finanzieller Ressourcen ist es geradezu
widersinnig, zusätzliche Doppelstrukturen aufzubauen, während bewährte
Versorgungsstrukturen unter Druck stehen.“
Besonders kritisch sieht der SpiFa, dass der Änderungsantrag zwar die Durchführung venöser
Blutentnahmen in Apotheken ermöglicht, zentrale Folgefragen jedoch unbeantwortet lässt.
Dazu gehören insbesondere die qualitätsgesicherte Weiterverarbeitung der Proben,
Transportwege, Verantwortlichkeiten bei auffälligen Befunden sowie die medizinische
Einordnung der Ergebnisse.
Ärztliche Diagnostik darf nicht beliebig zerlegt werden
Der SpiFa warnt davor, diagnostische Leistungen schrittweise aus ihrem ärztlichen
Gesamtzusammenhang herauszulösen. Medizinische Diagnostik ist kein beliebig
modularisierbares Dienstleistungsangebot, sondern Teil der ärztlichen Heilkunde.
„Die Politik darf medizinische Versorgung nicht in einzelne Servicebausteine zerlegen und
dabei so tun, als bliebe die Qualität automatisch erhalten“, erklärt Heinrich. „Patientinnen und
Patienten brauchen klare Verantwortlichkeiten, verlässliche Standards und eine ärztliche
Einordnung diagnostischer Ergebnisse. Alles andere ist gesundheitspolitische Symbolik
zulasten der Versorgungssicherheit.“
Der SpiFa spricht sich daher gegen die geplante Ermöglichung venöser Blutentnahmen zu
diagnostischen Zwecken in Apotheken aus und fordert den Gesetzgeber auf, die
entsprechenden Änderungsanträge im weiteren Verfahren zu streichen beziehungsweise
grundlegend zu überarbeiten.
