SpiFa zum GeDIG: Digitale Ersteinschätzung braucht medizinischen Kompass statt Kassenlogik

Berlin, 20. Mai 2026 – Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzten Deutschlands e.V.
(SpiFa) bewertet die im Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
(GeDIG) vorgesehene digitale Ersteinschätzung grundsätzlich positiv. Sie kann Patientinnen
und Patienten schneller und gezielter in die richtige Versorgungsebene leiten.
Voraussetzung ist jedoch, dass sie verpflichtend, praxisgerecht und einzig unter ärztlicher
Verantwortung ausgestaltet wird.
Aus Sicht des SpiFa ist ein solches Instrument zwingend erforderlich, wenn ein künftiges
Primärversorgungssystem nicht zu zusätzlicher Bürokratie, längeren Wartezeiten und noch
stärker belasteten Praxen führen soll. Ohne digitale Ersteinschätzung drohen unnötige
Präsenzkontakte, blockierte Kapazitäten und eine weitere Verknappung ärztlicher Zeit dort,
wo sie medizinisch am dringendsten gebraucht wird.
Der GeDIG-Referentenentwurf erkennt zwar an, dass eine digitale Bedarfseinschätzung
Beschwerden standardisiert erfassen, Notwendigkeit und Dringlichkeit bewerten und
Patientinnen und Patienten in die geeignete Versorgungsebene leiten soll. Umso
problematischer ist, dass die Ausgestaltung dieses zentralen Steuerungsinstruments
gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband erfolgen soll. Damit droht die digitale
Ersteinschätzung zu einem Einfallstor für kostenträgergeprägte Zugangssteuerung zu werden.
Maßstab für Dringlichkeit und Versorgungsbedarf müssen allein medizinische Kriterien,
fachliche Evidenz und die reale Versorgungssituation sein, nicht die Steuerungsinteressen der
Kostenträger.
Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich:
„In einem Gesundheitssystem mit Millionen Patientenkontakten pro Woche ist es schlicht
unrealistisch, alle Zugänge rein analog zu organisieren. Ohne digitale, ärztlich entwickelte
Triage verlieren wir Zeit, Ressourcen und letztlich Versorgungsqualität.“
Eine digitale Ersteinschätzung muss den tatsächlichen Behandlungsbedarf und die
medizinische Dringlichkeit vor dem ersten Arztkontakt prüfen. Sie muss zwischen
Routineanliegen, Vorsorge, neuen Beschwerden und dringlichem Behandlungsbedarf
unterscheiden, die passende Versorgungsebene bestimmen und innerhalb der ambulanten
Versorgung die zuständige Fachgruppe sowie die Dringlichkeit festlegen.
Der SpiFa stellt klar: Eine solche Ersteinschätzung muss leitliniengerecht, evidenzbasiert,
transparent und regelmäßig evaluiert sein. Sie darf nicht versicherungs- oder
kostenträgergesteuerten Logiken folgen. Entwicklung und Steuerung müssen deshalb in enger
Abstimmung mit der Ärzteschaft und unter Verantwortung der ärztlichen Selbstverwaltung
erfolgen. Alles andere wäre keine medizinische Steuerung, sondern administrative
Vorselektion.

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