Berlin, 2. September 2026 – Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands
e.V. (SpiFa) warnt davor, bei den geplanten Reformen den Zugang zur fachärztlichen Versor-
gung so zu erschweren, dass der heutige Qualitätsstandard der Patientenversorgung ver-
schlechtert wird. Entscheidend für die Akzeptanz einer neuen Primärversorgung sei nicht,
möglichst viele Patientinnen und Patienten vom Facharzt fernzuhalten, sondern sie schnell
und zuverlässig dorthin zu führen, wo ihnen bei ihrem konkreten gesundheitlichen Problem
medizinisch am besten geholfen werden kann. Der Facharztstandard müsse auch künftig für
gesetzlich Versicherte gelten – Patientensteuerung müsse sich an medizinischem Bedarf, der
Qualität und der Dringlichkeit orientieren.
Der Hausarztverband und seine Fachgesellschaft fordern aktuell eine hausärztlich geleitete
Primärversorgungspraxis als erste Anlaufstelle und behauptet, den größten Teil der Anliegen
selbst abschließend behandeln zu können. Dies mag für die heute Hausarztpraxen aufsuchen-
den Patientinnen und Patienten gelten, es gilt jedoch nicht für die heute Facharztpraxen direkt
konsultierenden Patienten. Diese werden dort in der Regel tatsächlich fallabschließend be-
handelt.
Der Irrtum, die meisten Patienten könnten in der Hausarztpraxis abschließend behandelt wer-
den, rührt daher, dass die weit überwiegende Anzahl der Patienten, die in der Facharztpraxis
heute fallabschließend behandelt werden, in der Hausarztpraxis überhaupt nicht auftauchen.
Dies erklärt die Fehleinschätzung des Hausarztverbandes und seiner Fachgesellschaft. Zudem
ist in der Hausarztpraxis weder das vertiefte fachspezifische Wissen vorhanden, noch die spe-
zifischen fachärztlichen Untersuchungsmethoden und Gerätschaften, die heute für eine mo-
derne fachärztliche Medizin erforderlich sind.
Der SpiFa hält eine bessere Koordination der Versorgung grundsätzlich für richtig. Eine sinn-
volle Patientensteuerung muss jedoch vom medizinischen Bedarf und der heute bestmögli-
chen Qualität ausgehen – und nicht von dem politischen Ziel, möglichst viele Behandlungen
auf einer bestimmten Versorgungsebene vermeintlich abzuschließen. Maßstab muss sein:
Welche Ärztin oder welcher Arzt kann das konkrete gesundheitliche Problem fachlich am be-
sten beurteilen und behandeln – und wie dringend ist die Behandlung.
„Primärversorgung darf nicht bedeuten: Hauptsache nicht zum Facharzt. Ein gutes System
bringt Patientinnen und Patienten möglichst schnell zu der Ärztin oder dem Arzt, die oder der
ihnen bei ihrem konkreten gesundheitlichen Problem wirklich helfen kann. Dabei müssen me-
dizinischer Bedarf und Dringlichkeit entscheiden – nicht administrative Hürden oder gesund-
heitspolitische Wunschvorstellungen. Auch gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Versor-
gung nach Facharztstandard. Dieser Standard ist kein Luxus, sondern Garant für Qualität undSicherheit in der Medizin und ist am Ende auch am ressourcenschonendsten“, erklärt Dr. med.
Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
Zwei von drei Behandlungsfällen werden fachärztlich versorgt
Der SpiFa verweist zudem auf die Versorgungsrealität: Heute werden zwei von drei Behand-
lungsfällen in der fachärztlichen Versorgung bewältigt. Vor diesem Hintergrund ist die Vorstel-
lung, der überwiegende Teil der medizinischen Versorgung könne künftig abschließend in der
hausärztlichen Versorgung stattfinden, nicht nur unrealistisch.
„Wer angesichts dieser Versorgungsrealität fordert, den überwiegenden Teil der Behandlung
künftig abschließend in Hausarztpraxen zu erledigen, leidet an Realitätsverweigerung. Fach-
ärztliche Versorgung lässt sich nicht einfach in eine andere Versorgungsebene verschieben.
Medizinische Spezialisierung hat einen Grund: Sie schafft Qualität, Erfahrung und Sicherheit
für die Patientinnen und Patienten“, so Heinrich weiter.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die wichtige Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte
infrage zu stellen. Deren Expertise wird vor allem in der Koordination von multimorbid Er-
krankten gebraucht. Eine leistungsfähige ambulante Versorgung braucht eine starke hausärzt-
liche und eine starke fachärztliche Versorgung. Kooperation und sinnvolle Steuerung könnten
Versorgung verbessern. Ein System, das dagegen zusätzliche Zugangshürden zwischen Patien-
tinnen und Patienten und medizinisch notwendiger fachärztlicher Behandlung errichte, drohe
Diagnosen und Therapien zu verzögern und kostet unnötig Geld.
Facharztstandard muss für alle Versicherten gelten
Aus Sicht des SpiFa muss deshalb auch in einem reformierten Primärversorgungssystem der
Facharztstandard erhalten bleiben. Wenn für die Abklärung oder Behandlung einer Erkran-
kung spezialisiertes medizinisches Wissen erforderlich ist, muss dies den Patientinnen und Pa-
tienten zeitgerecht zur Verfügung stehen. Dies gilt unabhängig davon, ob jemand gesetzlich
oder privat versichert ist.
Besonders deutlich wird dies bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Kinder sind
keine kleinen Erwachsenen. Erkrankungen können sich bei ihnen anders zeigen, Diagnostik
und Therapie unterscheiden sich teilweise erheblich von der Erwachsenenmedizin. Deshalb
sollten Kinder und Jugendliche regelhaft durch Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und
Jugendmedizin versorgt werden können. Ein Primärversorgungssystem darf auch nicht dazu
führen, etablierte fachärztliche Standards abzusenken oder zusätzliche Hürden vor die spezia-
lisierte Versorgung zu setzen.
Der SpiFa fordert daher für die weitere Ausgestaltung der Primärversorgung:
– Entscheidungen am medizinischen Bedarf und Dringlichkeit statt starrer Versorgungs-
pfade,
– einen verlässlichen und zeitgerechten Zugang zur jeweils erforderlichen fachärztlichen
Kompetenz,
– den uneingeschränkten Erhalt des Facharztstandards für gesetzlich Versicherte,- eine Primärversorgung, die koordiniert und vermittelt, statt fachärztliche Versorgung
administrativ begrenzt,
– eine besondere Berücksichtigung der fachärztlichen Versorgung von Kindern und Ju-
gendlichen, neben der bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Augen- und Frauen-
heilkunde und
– den Erhalt des Direktzugangs für chronisch erkrankte Patienten, die ständiger fachärzt-
licher Betreuung bedürfen sowie bei episodenhaften, länger als drei Monate dauern-
den Erkrankungen, bei denen fachärztliche Betreuung erforderlich ist
„Eine Reform wird nur dann von den Menschen akzeptiert, wenn sie erleben, dass Steuerung
ihre Versorgung besser macht. Wer dagegen das Gefühl bekommt, trotz eines konkreten ge-
sundheitlichen Problems zunächst Hürden überwinden zu müssen, bevor er die notwendige
fachärztliche Hilfe erhält, wird ein solches System zu Recht ablehnen. Primärversorgung muss
den Weg zur richtigen Versorgung verkürzen – nicht verlängern“, so Heinrich abschließend.
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Über den Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) ist die Stimme der in Deutschland
tätigen Fachärztinnen und Fachärzte. Als Dachverband der fachärztlichen Berufsverbände übt er die gemeinsame
Interessenvertretung für die Anliegen der Fachärztinnen und Fachärzte gegenüber Politik, Selbstverwaltung und
anderen freien Verbänden auf Bundes- und Landesebene aus.
Dabei repräsentiert der SpiFa mit seinen 36 ordentlichen und assoziierten Mitgliedsverbänden über 160.000
Fachärztinnen und Fachärzte in der Grundversorgung sowie der spezialisierten und hochspezialisierten Versor-
gung, die in einer Praxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum, einem Krankenhaus oder in der Hochschul-
medizin tätig sind.
Seit Februar 2022 ist der SpiFa entsprechend im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deut-
schen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen.
www.spifa.de
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Herausgeber (V.i.S.d.P.): Dr. med. Dirk Heinrich, Dr. med. Helmut Weinhart,
Prof. Dr. med. Hermann Helmberger, Dr. med. Petra Bubel,
Dr. med. Norbert Smetak, Jan Henniger, Markus Haist (kooptiert),
Dr. med. Anna-Katharina Doepfer (kooptiert), Daniel Pleger (kooptiert)
Hauptgeschäftsführer: Dr. iur. André Byrla
Pressekontakt: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V.
Robert-Koch-Platz 9,
