Bundesregierung erteilt Neuerkrankten und Neupatienten eine Absage!

München, 26.09.2022 Anlässlich der 1. Lesung des geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im Bundestag am zurückliegenden Freitag unterstreicht der Deutsche Facharztverband (DFV) die Forderung nach der Beibehaltung der sogenannten Neupatientenregelung und fordert die Parlamentarier auf, sich auf Fakten zu konzentrieren.
Die Bundesländer haben bereits ihr Votum abgegeben und sich eindeutig gegen eine Streichung der Neupatientenregelung ausgesprochen. Nun sind die Abgeordneten im Deutschen Bundestag gefragt, sich mit den Auswirkungen des geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zu beschäftigen und dabei auch einen Blick auf die Patientenversorgung in ihrem Wahlkreis zu werfen…

Dazu die Vorsitzende des Deutschen Facharztverbandes (DFV) Dr. med. Petra Bubel: „Die Neupatientenregelung im TSVG hat bei Ärztinnen und Ärzte dafür gesorgt, dass das Leistungsangebot für die medizinische Versorgung ausgeweitet und dafür in die Praxen investiert wurde. Aktuelle Zahlen belegen, im Widerspruch zu den Äußerungen des Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, dass Neupatienten und Neuerkrankte im gewünschten Maß und mit einem belegbaren Effekt durch Ärztinnen und Ärzte versorgt wurden. Jetzt davon zu sprechen, dass dies gar nicht der Fall wäre, ist schlichtweg falsch und unlauter.“
Aus Zahlen des Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) geht insbesondere her-vor, dass seit Einführung der Regelung zum einen der Anteil an Neupatienten in den Praxen signifikant gestiegen ist, zum anderen es sich bei diesen Neupatienten überwiegend um Neu-erkrankte handelt.
Der Deutsche Facharztverband (DFV) unterstützt daher auch die aktuelle Kampagne des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) #WartenBisDerArztKommt, die die Patientinnen und Patienten über das Vorhaben der Bundesregierung informiert.

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