Prüfbericht des Bundesrechnungshofs

Prüfbericht des Bundesrechnungshofs über die extrabudgetäre Vergütung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung ist ein Schlag ins Gesicht aller Ärztinnen und Ärzte sowie Patienten

Der Deutsche Facharztverband e.V. (DFV) nimmt zum aktuell bekannt gewordenen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Stellung.
In einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs zur Vergütung und Struktur derjenigen ärztlichen Leistungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung extrabudgetär durch die Krankenkassen vergütet werden, hat sich der Bundesrechnungshof kritisch zum Umfang und zum Vergütungsgefüge geäußert.

Der Bundesrechnungshof sieht dabei grundsätzlich die Frage einer extrabudgetären Vergütung aufgeworfen und bezeichnet die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) als das „normal“ in der vertragsärztlichen Versorgung und Vergütung.

Dr. med. Petra Bubel, Vorstandsvorsitzende des DFV: „Dieser Prüfbericht zeigt, welches Geistes Kind die Prüfer sind. Eine budgetierte Vergütung wird in einem Halbsatz zum „Normalzu- stand“ erklärt und lässt dabei völlig außer Betracht, dass sich jeden Tag Ärztinnen und Ärzte in der Patientenversorgung engagieren, aber dabei in Kauf nehmen müssen, wenn sie viel leisten, dafür nicht voll entlohnt zu werden. Die Prüfer machen auch keinen Hehl daraus, dass diese budgetierte Vergütung ein Steuerungsinstrument darstellt, welches es zu erhalten gilt. Dabei lässt der Bericht völlig außer Acht, dass das ‚Instrument‘ der extrabudgetären Ver- gütung in vielen Verträgen mit Krankenkassen und der medizinischen Versorgung der Bevöl- kerung zu einer realen Versorgungsverbesserung beiträgt. Dabei müssen wir feststellen, dass bestimmte Patientengruppen in der Regelversorgung nicht ausreichend versorgt werden.

Der Bundesrechnungshof fordert daher also eine Verschlechterung der Versorgung. Das lehnen wir ab!“

Der Bundesrechnungshof kann auf Grund von Prüfungserfahrungen den Bundestag, den Bundesrat, die Bundesregierung und einzelne Bundesministerien zu einzelnen Bereichen des Bundeshaushaltes beraten. Soweit der Bundesrechnungshof den Bundestag oder den Bun- desrat berät, unterrichtet er dabei gleichzeitig die Bundesregierung.(1)

(1) vgl. § 88 Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

V. i. S. d. P.: Dr. med. Petra Bubel – Bundesvorsitzende

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