SpiFa zur Entbudgetierung der Kinder- und
Jugendmedizin: politisch nicht gewollt!

Berlin, 1. März 2023 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V.
(SpiFa) kritisiert erneut das von der Bundesregierung angestrebte Verfahren
für die so genannte Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin. Auch
bemängelt er die Nichtberücksichtigung pädiatrischer Facharztgruppen.

„An diesem Gesetzesentwurf zeigt sich ganz deutlich, dass Bundesgesundheitsminister
Lauterbach und die Ampelparteien meilenweit von einer realen Auseinandersetzung mit
der Budgetierung vertragsärztlicher Leistungen entfernt sind und die Auswirkung der
Budgetierung auf die Gesundheitsversorgung in Deutschland einfach nicht sehen wollen.
Ohne entsprechende Vergütung wird es auf Dauer keine vernünftige und flächendeckende
Versorgungsstruktur geben. Dennoch: Entbudgetierung ist von dieser Bundesregierung
nicht gewollt, wenn auch medial wirksam anders behauptet,“ so SpiFa-Vorstandsvorsitzender
Dr. Dirk Heinrich.
Nur so ließe sich erklären, weshalb die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin
mittels eines umständlichen, bürokratisch aufwändigen Verfahrens erfolgen soll, anstatt
alle Leistungen der allgemeinen und speziellen Kinder- und Jugendmedizin, die gegenüber
Patientinnen und Patienten erbracht werden, die das achtzehnte Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herauszunehmen
und in die extrabudgetäre Vergütung mit Hilfe einer einfachen Bereinigungsvorschrift zu
überführen.
Der SpiFa sieht in diesem Handeln auch eine bewusste Nicht-Umsetzung des Koalitionsvertrages.
So sei es auch nicht nachvollziehbar, warum sich die im Koalitionspapier vereinbarte
Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen weder in der Vorhabenplanung des
Gesundheitsministers wiederfinde, noch direkt Einzug in die Gesetzgebung zusammen mit
dem Entbudgetierungsvorhaben der Kinder- und Jugendärzte gefunden habe.
Kritik übt der SpiFa auch, weil im Gesetzesentwurf pädiatrisch behandelnde Facharztgruppen
nicht berücksichtigt werden. Heinrich hierzu: „Hier geht es um die Verbesserung
der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Es ist unverständlich, weshalb
die Regelung nicht auch für alle Facharztgruppen gelten soll, die Patentinnen und
Patienten behandeln, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies
betrifft neben den Hausärztinnen und Hausärzten auch weitere Facharztgruppen.“
Entsprechend begrüßt der SpiFa ausdrücklich den gestern von der CDU eingebrachten
Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf. Dieser bezieht zumindest die rund 1.500 Fachpädiater
mit ein und erkennt zugleich an, dass das eigentliche Ziel der Entbudgetierung
auch anders zu erreichen ist als im bisher bekannten Entwurf der Ampelregierung vorgesehen.

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